Sicherheit und Qualität bei Ihrer Buchung
| Als Gründungs-Mitglied des VIR (Verband Internet Reisevertrieb) haben wir uns zur 12-Punkte-Garantie verpflichtet, die unseren Kunden mehr Sicherheit und Qualität bietet. Diese 12 Punkte stellen wir Ihnen hier vor - schalten Sie den Ton an Ihrem Computer an, klicken Sie auf einen der Punkte und schon erklären die Punkte Ihnen ihre Aufgaben. |
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Punkt 1 - Maximale Sicherheit Die Mitglieder des Verbandes Internet Reisevertrieb (VIR) verpflichten sich die maximale Sicherheit im Umgang mit sensiblen, persönlichen Daten bereit-zustellen: Mittels der leistungsstarken Verschlüsselungstechnologien SSL (Secure Sockets Layer) und TLS (Transport Layer Security) werden alle Transaktionen geschützt. |
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Punkt 2 - Virenschutz Die Mitglieder des Verbandes Internet Reisevertrieb (VIR) verpflichten sich einen wirksamen Schutz vor Viren aktiv einzusetzen und ständig zu aktualisieren. |
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Punkt 3 - Ständige Buchungsoptimierung Die Mitglieder des Verbandes Internet Reisevertrieb (VIR) verpflichten sich die ständige Optimierung effizienter Bestell- und Zahlungsvorgänge sicherzustellen. |
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Punkt 4 - Verbraucherschutz Die Mitglieder des Verbandes Internet Reisevertrieb (VIR) verpflichten sich zu einer engen Zusammenarbeit mit Institutionen zum Schutz der Verbraucher. |
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Punkt 5 - Zertifizierung Die Mitglieder des Verbandes Internet Reisevertrieb (VIR) verpflichten sich zur Zertifizierung der sicheren Übermittlung und Abwicklung von Buchungsvor- gängen über das Internet durch eine neutrale Institution. |
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Punkt 6 - Volle "Geld-Zurück-Garantie" Die Mitglieder des Verbandes Internet Reisevertrieb (VIR) verpflichten sich die volle „Geld-zurück-Garantie" bei Nichterhalt der Reisedokumente zu gewährleisten, sofern der Nichterhalt von dem jeweiligen Mitglied zu vertreten ist. | |
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Punkt 7 - Qualifizierte Buchungsberatung Die Mitglieder des Verbandes Internet Reisevertrieb (VIR) verpflichten sich eine qualifizierte, persönliche Beratung vor und während der Buchung anzubieten. |
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Punkt 8 - Verbot unlauterer Werbung Die Mitglieder des Verbandes Internet Reisevertrieb (VIR) verpflichten sich keine unlautere Werbung zur Kundenakquisition einzusetzen. |
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Punkt 9 - Qualitätssicherung Die Mitglieder des Verbandes Internet Reisevertrieb (VIR) verpflichten sich eine Qualitätssicherung für alle Produkte und Partner sicherzustellen. |
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Punkt 10 - Verfügbarkeit/Verbindlichkeit Die Mitglieder des Verbandes Internet Reisevertrieb (VIR) verpflichten sich nur verfügbare Produkte anzuzeigen und gebuchte Produkte direkt verbindlich zu bestätigen. |
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Punkt 11 - Qualifizierte Ansprechpartner Die Mitglieder des Verbandes Internet Reisevertrieb (VIR) verpflichten sich auch nach der Reise bei Fragen, Anregungen und Rückmeldungen aus den Urlaubs-gebieten als qualifizierte Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. |
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Punkt 12 - Nachweis der Insolvenzversicherung Die Mitglieder des Verbandes Internet Reisevertrieb (VIR) verpflichten sich den Bestimmungen der §651a ff zu entsprechen, sofern Sie als Veranstalter auftreten. Damit ist beispielsweise eine Insolvenzversicherung mit einem Sicherungsschein (§651 k BGB bei Pauschalreisen) nachzuweisen. |
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Punkt 13 - Der springende Punkt | |
Stand: November 2007























